Strompreis - Entlastung der Verbraucher durch BGH in Sicht?

Strommast

Strommast in Österreich

Foto: kyrandesa
creative commons

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit den Entgelten für die Durchleitung von Elektrizität durch fremde Stromnetze befasst.

Von den Netzbetreibern beantragte Entgelte hatte die Bundesnetzagentur um bis zu 20% gesenkt. Diese Kürzungen von Stromnetzentgelten durch die Bundesnetzagentur hat der BGH nun im Wesentlichen bestätigt.

Der Koordinator in Energiefragen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim Pfeiffer MdB, erklärte zur Entscheidung des BGH: “Durch das Urteil ist jetzt auch Vattenfall gezwungen, den im nächsten Genehmigungszeitraum anzusetzenden Betrag für die Durchleitung von Strom durch ihre Netze um 50 Millionen Euro zu verringern. Das kommt vor allem Stromkunden im Norden und Osten Deutschlands zu Gute.”

BGH bestätigt Berechnungen der Bundesnetzagentur

Betreiber von Energieversorgungsnetzen müssen grundsätzlich jedermann Netzzugang gewähren. Sie können hierfür aber ein Entgelt verlangen. Die Höhe des Entgelts, das von der zuständigen Regulierungsbehörde genehmigt werden muss, hat der Netzbetreiber kostenorientiert zu bestimmen. Neben reinen Kostenfaktoren wird auch ein Gewinn in Form einer angemessenen Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals berücksichtigt.

Die Bundesnetzagentur hatte - wie anderen großen Netzbetreibern auch - Vattenfall Europe Transmission GmbH, einem der vier großen Betreiber von Überlandnetzen in Deutschland, beantragte Entgelte gekürzt. Der Bundesgerichtshof billigte nun weitgehend die Berechnungen der Bundesnetzagentur, was bei Vattenfall zu einer Reduzierung des für den nächsten Genehmigungszeitraum anzusetzenden Betrages für die Netzdurchleitung um ca. 50 Mio. € führt.

Dr. Joachim Pfeiffer
 

Dr. Joachim Pfeiffer

Foto: Lichtblick/Achim Melde

© Deutscher Bundestag

In dem Urteil sieht Dr. Joachim Pfeiffer eine Bestätigung, den richtigen Weg zu mehr Wettbewerb auf den Energiemarkt beschritten zu haben. Damit sei der Weg für weitere Entlastungen frei.

In der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes 2005 habe die Union im Vermittlungsausschuss die effektive und durchschlagende Entgeltkontrolle durchgesetzt. Das sei der Startschuss für die gewünschte Dynamik auf dem Strommarkt gewesen.

Einem funktionierenden europäischen Energiemarkt käme man so einen großen Schritt näher. Joachim Pfeiffer: “Die ersten Früchte sind deutlich sichtbar. Das Urteil gibt zudem den nötigen Rückenwind für die in 2009 startende Anreizregelung. Diese wird dazu führen, dass sich die Netzentgelte am effektivsten Netzbetreiber orientieren. Damit können die Netznutzungsentgelte um bis zu vier Milliarden Euro pro Jahr weiter gesenkt werden.”

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