Microsoft sperrt Produktkeys von gebrauchter Software
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Microsoft geht aktiv gegen unrechtmäßige Nutzer gebrauchter Softwarelizenzen vor. Auffällig gewordene Produktkeys in Zusammenhang mit der urheberrechtswidrigen Nutzung gebrauchter Softwarelizenzen wurden gesperrt.
Bei Testkäufen und durch Informationen von Kunden hatte Microsoft festgestellt, dass zur Aktivierung von Software bei verschiedenen Unternehmen identische Produktkeys verwendet wurden, was deutlich auf Unregelmäßigkeiten bei der Übertragung von Nutzungsrechten aus Volumenlizenzverträgen hindeute. Die Übertragung gebrauchter Lizenzen aus Volumenlizenzverträgen ist nach Auffassung von Microsoft nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Herstellers möglich.
Microsoft geht gegen urheberrechtswidrigen Handel vor
“Um gegen einen urheberrechtswidrigen Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen vorzugehen, haben wir zahlreiche Testkäufe initiiert und mit Nutzern solcher Lizenzen gesprochen. Dabei haben wir bei verschiedenen Nutzern identische Produktkeys entdeckt. Da Microsoft jedoch einer Übertragung gebrauchter Lizenzen an diese Unternehmen nicht zugestimmt hat, sind diese Lizenzen unseres Erachtens nicht wirksam übertragen worden und die Unternehmen sind nicht rechtmäßig lizenziert. Oft sind sich Unternehmen nicht bewusst, dass Verstöße gegen das Urheberrecht beispielsweise Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche des Herstellers mit sich bringen können. Mit der Sperrung der Produktkeys setzen wir nun ein klares Zeichen und schränken die Nutzung dieser Software ein”, erklärte Dorothee Belz, Direktor Law and Corporate Affairs und Mitglied der Geschäftsleitung der Microsoft Deutschland GmbH.
Die Positionen von Microsoft sind:
- Laut dem aktuellen Urteil im Rechtsstreit zwischen Oracle und der Firma usedSoft bedarf die Übertragung vertraglicher Nutzungsrechte ausdrücklich der “Genehmigung des Nutzungsrechtsinhabers”. Ohne ausdrückliche Zustimmung der Softwarehersteller ist die Weiterübertragung der Softwarelizenzen und die Übergabe des Produktkeys an Dritte unseres Erachtens also rechtswidrig.
- Kritisch ist der Handel mit gebrauchten Lizenzen, die Bestandteil eines Volumenlizenzvertrags sind, wie sie große Unternehmen mit den Softwareherstellern abschließen. Darf die Softwarelizenz laut Vertragstext nur nach Zustimmung des Herstellers übertragen werden und wird diese Zustimmung nicht eingeholt, erwirbt der Käufer der gebrauchten Lizenz kein wirksames Nutzungsrecht und ist damit möglicherweise nicht richtig lizenziert.
- Der kostenlose Microsoft-Produktidentifikationsservice (kurz: PID-Service) ist eine Hilfestellung für Fachhändler und Endkunden in Deutschland: Verdächtige Produkte, die mit der Bitte um Identifizierung an Microsoft geschickt werden, werden auf ihre Echtheit hin überprüft.
Windows 7
Microsoft hat Prioritäten für die Entwicklung von Windows 7 vorgestellt. Die nächste Generation des Betriebssystems wird unter anderem die Multi-Touch-Technologie enthalten, die bereits in Surface vorgestellt wurde.
Windows 7 wird voraussichtlich etwa drei Jahre nach der Markteinführung von Windows Vista allgemein verfügbar sein. Es basiert auf den Innovationen, die in Windows Vista eingeführt und sowohl in Windows Vista SP1 als auch Windows Server 2008 weiterentwickelt wurden.
Windows 7 soll auf der gleichen Hardware laufen, die auch für Windows Vista empfohlen wird. Anwendungen und Geräte für Windows Vista werden auch mit Windows 7 kompatibel sein.
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