Abgeltungsteuer - Anleger fühlen sich nicht gut informiert
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Finanzamt Hamburg |
| Foto: Alsterstar |
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Die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent gilt von 2009 an. Sie tritt an die Stelle der bisherigen Kapitalertragsteuer. Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch private Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren.
Damit sind auch solche Gewinne, die bisher nur im Rahmen der Spekulationsgeschäfte steuerlich erfasst wurden, erstmals auch dann steuerpflichtig, wenn die Haltedauer mehr als ein Jahr beträgt.
Mehr als zwei Drittel der Bevölkerung fühlen sich nur unzureichend über die neue Steuer informiert. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Nürnberger Meinungsforschungsinstituts GfK im Auftrag der Dresdner Bank.
Nur eine Minderheit fühlt sich “sehr gut” oder “gut” informiert
Lediglich acht Prozent der Befragten fühlen sich “sehr gut” und 22 Prozent “gut” über die Abgeltungsteuer informiert. 40 Prozent der Befragten wissen “gar nichts”, 30 Prozent “etwas” über die Steuer.
Gerade Wertpapierbesitzer haben aber einen hohen Informationsbedarf bezüglich der Abgeltungsteuer. Die Hälfte der Wertpapierbesitzer will bis zum Jahresende Auskünfte über die neue Steuer einholen.
Der Umfrage zufolge verfolgen die privaten Bankkunden in Deutschland derzeit eine defensive Anlagestrategie: 52 Prozent der Befragten gaben an, dass sie im vergangenen Jahr keinerlei Anlagen gekauft hätten. Eine Änderung dieses Verhaltens ist offenbar nicht zu erwarten. 60 Prozent erklärten, sie würden bis zum Jahresende nichts unternehmen.
Die Dresdner Bank informiert in den kommenden Wochen und Monaten mit einer breit angelegten Beratungskampagne über die Abgeltungsteuer.
Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitalerträge
Die Steuer wird direkt an der Quelle - also durch den Schuldner der Erträge bzw. die depotverwaltende Stelle - einbehalten und anonym abgeführt. Die Steuerberechnung erfolgt mit einem feststehenden Steuersatz, der von dem persönlichen Einkommensteuersatz des Gläubigers unabhängig ist.
Damit ist die auf die Kapitalerträge entfallende Einkommensteuer grundsätzlich abgegolten, was den wesentlichen Unterschied zu einer Kapitalertragsteuer ohne Abgeltungswirkung darstellt.
Der Abgeltungsteuersatz beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, in der Summe höchstens 28,625 %. Das inländische Kreditinstitut, bei dem die Kapitalanlagen gehalten bzw. bei Tafelgeschäften die Kupons eingelöst werden, ist verpflichtet, den Steuerabzug vorzunehmen und die Steuer an die Finanzverwaltung abzuführen.
Wie bisher können Freistellungsaufträge erteilt werden (für den künftigen Sparer-Pauschbetrag), dies umfasst allerdings nur Erträge, die nicht im Tafelgeschäft abgewickelt werden. Der neue Sparer-Pauschbetrag beträgt 801 € (Ehegatten 1.602 €) und ersetzt den bisherigen Sparer-Freibetrag.
Weitere Informationen: Wikipedia - Abgeltungsteuer
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Kommentare
2 Kommentare zu “Abgeltungsteuer - Anleger fühlen sich nicht gut informiert”
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Ich habe auch schon bluten dürfen.Man kommt mit den ständigen Neuerungen nicht mehr mit,zumal man es nicht mehr verstehen soll!Dass man beim sparen noch bestraft wird müsste strafbar sein!
Es ist wirklich nicht mehr feierlich, dass man so mit Verbrauchern umgeht! Wer soll denn da bitte noch den Überblick behalten? Man kann ja sagen was man will, wenn man davon nichts versteht, bringt es einem herzlich wenig und man wird zu allem Überfluss noch über den Tisch gezogen!